AGB
1. Anbieter und Geltungsbereich
Anbieter/Vertragspartner:
QS-engineering GmbH, Salinenstraße 18, 74177 Bad-Friedrichshall, Deutschland
Telefon: 07136 966722, Fax: 07136 966723, E‑Mail: info@qs-engineering.de
Vertreten durch die Geschäftsführer: Fabian Giehl, Sarah Giehl
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart, HRB 107804
USt‑IdNr.: DE218393118
1.1 Diese AGB gelten für alle Verträge über den Kauf von Waren sowie die Bereitstellung digitaler Inhalte und digitaler Dienstleistungen über die Plattform B>APPLIFYED.
1.2 Entgegenstehende oder abweichende AGB der Kundschaft gelten nicht, es sei denn, QS‑engineering stimmt ihrer Geltung ausdrücklich zu.
1.3 Kundschaft sind Verbraucher*innen (§ 13 BGB) und Unternehmer*innen (§ 14 BGB).
2. Begriffe
Digitale Inhalte: in digitaler Form erstellte und bereitgestellte Daten (z. B. Software‑Downloads, Templates, E‑Books, Lizenzen).
Digitale Dienstleistungen: Dienste, die die Erstellung, Verarbeitung oder Speicherung von Daten in digitaler Form ermöglichen oder Zugriff darauf gewähren (z. B. SaaS‑Funktionen, Account‑Features).
2a. Zielgruppe und Eigenverantwortung
Die Leistungen von QS‑engineering richten sich vorrangig an versierte, berufliche Nutzer. Sie setzen eine sachkundige Handhabung, die eigenverantwortliche Auswahl und Konfiguration sowie die Beachtung der Dokumentation, Systemvoraussetzungen und Sicherheitsempfehlungen voraus. Die Kundschaft ist insbesondere verantwortlich für eine geeignete IT‑Umgebung, regelmäßige Datensicherungen in zumutbaren Intervallen, Zugriffsschutz (z. B. starke Passwörter, Berechtigungsmanagement, MFA) und die rechtmäßige Nutzung der Leistungen und eigenen Inhalte.
3. Nutzerkonto
3.1 Für bestimmte Angebote ist ein Kundenkonto erforderlich. Angaben müssen richtig und aktuell sein; Zugangsdaten sind vertraulich zu behandeln.
3.2 QS‑engineering kann Konten sperren, wenn berechtigte Anhaltspunkte für Missbrauch, Zahlungsverzug oder Rechtsverletzungen bestehen.
4. Vertragsabschluss
4.1 Die Darstellung der Produkte/Dienste auf der Plattform stellt noch kein rechtlich bindendes Angebot dar.
4.2 Mit Abschluss des Bestellvorgangs gibt die Kundschaft ein verbindliches Angebot ab. Der Vertrag kommt durch Annahme (z. B. Bestellbestätigung) oder durch Bereitstellung/Versand der Leistung zustande.
4.3 Bei digitalen Inhalten/Dienstleistungen kann der Vertrag mit der Zugangsbereitstellung (Freischaltung/Downloadlink) zustande kommen.
5. Preise, Versandkosten, Zahlungsarten
5.1 Preisangaben
Gegenüber Verbraucher*innen verstehen sich die Preise als Gesamtpreise inkl. gesetzlicher Umsatzsteuer und ggf. ausgewiesener Versandkosten.
Gegenüber Unternehmer*innen verstehen sich die Preise als Nettopreise zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer, sofern nicht ausdrücklich anders ausgewiesen.
5.2 Akzeptierte Zahlungsarten und etwaige Gebühren werden im Bestellprozess angezeigt.
5.3 Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften; QS‑engineering kann angemessene Mahngebühren verlangen.
6. Lieferung von Waren, Leistungsbereitstellung bei Digitalem
6.1 Waren: Lieferung an die angegebene Lieferadresse. Bei Unternehmer*innen geht die Gefahr beim Versendungskauf mit Übergabe an das Transportunternehmen über; bei Verbraucher*innen erst mit Übergabe.
6.2 Digitale Inhalte/Dienstleistungen: Bereitstellung durch Download, Freischaltung oder Zugangslink. Maßgeblich sind die in der Produktbeschreibung genannten Systemvoraussetzungen.
7. Eigentumsvorbehalt / Erweiterter Eigentumsvorbehalt (B2B)
7.1 Waren bleiben bis zur vollständigen Zahlung Eigentum von QS‑engineering.
7.2 Erweiterter/verlängerter Eigentumsvorbehalt (nur B2B): Die Kundschaft ist zur Weiterveräußerung im ordentlichen Geschäftsgang berechtigt; bereits jetzt werden sämtliche hieraus entstehenden Forderungen in Höhe des Rechnungswerts im Voraus an QS‑engineering abgetreten. Verarbeitung/Verbinden erfolgt stets für QS‑engineering als Hersteller i. S. d. § 950 BGB; entsteht Miteigentum, überträgt die Kundschaft hieran einen entsprechenden Anteil. Auf Verlangen hat die Kundschaft die Abtretung offen zu legen und alle zum Einzug erforderlichen Auskünfte/Unterlagen zu erteilen.
8. Nutzungsrechte an digitalen Inhalten
8.1 Mit Zahlung erhält die Kundschaft ein einfaches, nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares Nutzungsrecht für den vertraglich vereinbarten Zweck und Zeitraum.
8.2 Weitergabe, öffentliche Zugänglichmachung und Bearbeitung sind ohne Zustimmung unzulässig, sofern nicht zwingendes Recht oder die Produktbeschreibung etwas anderes vorsieht.
8.3 Für enthaltene Open‑Source‑Komponenten gelten deren Lizenzen vorrangig.
9. Updates, Änderungen & Mitwirkung (Digitales)
9.1 Aktualisierungen: Bei Verbraucherverträgen stellt QS‑engineering die für die Vertragsmäßigkeit erforderlichen Updates (einschließlich Sicherheitsupdates) im maßgeblichen Zeitraum bereit und informiert hierüber.
9.2 Funktionsänderungen: Bei auf Dauer bereitgestellten Diensten dürfen Funktionen angepasst werden, sofern ein triftiger Grund besteht (insb. Sicherheits‑/Leistungsverbesserung, gesetzliche Vorgaben, Einstellung Drittdienste), die Änderungen für die Kundschaft zumutbar sind und vorab informiert wird. Bei nicht nur unerheblichen Beeinträchtigungen steht Verbraucher*innen binnen 30 Tagen ein kostenfreies Kündigungsrecht zu.
9.3 Mitwirkung: Kundschaft installiert Updates unverzüglich und erbringt zumutbare Mitwirkungshandlungen; unterbleibt dies, kann die Mängelhaftung entfallen, soweit der Mangel hierauf beruht.
10. Widerrufsrecht für Verbraucher*innen
10.1 Verbraucher*innen steht bei Fernabsatzverträgen grundsätzlich ein 14‑tägiges Widerrufsrecht zu; Details ergeben sich aus der nachstehenden Widerrufsbelehrung.
10.2 Ausnahmen: Kein Widerrufsrecht besteht u. a. bei digitalen Inhalten, wenn QS‑engineering mit der Ausführung begonnen hat, nach ausdrücklicher Zustimmung und Kenntnis vom Verlust des Widerrufsrechts; bei maßgeschneiderten Waren sowie in weiteren gesetzlichen Fällen.
10.3 Für Unternehmer*innen besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht.
11. Gewährleistung
11.1 Waren: Es gelten die gesetzlichen Mängelrechte; regelmäßige Verjährung 2 Jahre ab Ablieferung (soweit kein gesetzlicher Ausnahmefall).
11.2 Digitale Inhalte/Dienstleistungen: Es gelten die gesetzlichen Regeln zur Vertragsmäßigkeit digitaler Produkte (Abhilfe, Minderung/Rücktritt, Schadensersatz).
11.3 Untersuchungs‑/Rügepflicht (B2B): Unternehmerische Kundschaft hat offensichtliche Mängel unverzüglich, spätestens binnen 14 Tagen ab Lieferung/Bereitstellung zu rügen; andernfalls gilt die Leistung als genehmigt.
12. Haftung (Risikominimierung)
12.1 QS‑engineering haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, für Schäden aus Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie bei Übernahme einer Garantie.
12.2 Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet QS‑engineering nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten); die Haftung ist in diesen Fällen auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
12.3 Haftungsobergrenze B2B: Bei entgeltlichen Dauerschuldverhältnissen (insb. SaaS) ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit der Höhe nach insgesamt auf die im Kalenderjahr der Pflichtverletzung geschuldete Netto‑Vergütung begrenzt.
12.4 Ausgeschlossen sind – soweit gesetzlich zulässig – Ansprüche auf Ersatz mittelbarer Schäden, entgangenen Gewinns, ausbleibender Einsparungen sowie von Datenverlusten, soweit deren Eintritt bei ordnungsgemäßer Datensicherung in zumutbaren Intervallen vermeidbar gewesen wäre.
12.5 Die vorstehenden Beschränkungen gelten nicht, soweit QS‑engineering einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Beschaffenheitsgarantie übernommen hat.
12.6 Kein Ersatz bei fahrlässiger Nutzung durch die Kundschaft: Soweit Schäden ganz oder teilweise darauf beruhen, dass die Kundschaft, deren Mitarbeitende oder Erfüllungs‑/Verrichtungsgehilfen die Leistungen fahrlässig nutzen (insbesondere entgegen Dokumentation/Anleitung, außerhalb der freigegebenen Systemvoraussetzungen, ohne erforderliche Sicherungs‑/Zugriffsmaßnahmen, durch unsachgemäße Konfiguration oder unsachgemäße Verarbeitung eigener Daten), haftet QS‑engineering hierfür nicht. Dies gilt insbesondere für Datenverlust, Betriebsunterbrechungen, Schäden an IT‑Systemen sowie Folgekosten. Zwingende Haftungstatbestände (u. a. Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit; Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von QS‑engineering; Produkthaftung; übernommene Garantie) bleiben unberührt. Gegenüber Verbraucher*innen gilt der vorstehende Ausschluss nur im gesetzlich zulässigen Umfang, insbesondere nicht bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (dann gilt die Haftungsbegrenzung nach Ziff. 12.2).
13. Freistellung durch die Kundschaft (B2B)
Die unternehmerische Kundschaft stellt QS‑engineering von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die auf rechtsverletzenden Inhalten, Daten oder Nutzungen der Kundschaft (oder deren Endnutzer) beruhen, und übernimmt die angemessenen Kosten einer Rechtsverteidigung. Voraussetzung ist, dass QS‑engineering über geltend gemachte Ansprüche unverzüglich informiert und Abwehrmaßnahmen koordiniert werden.
14. Verfügbarkeit, Wartung & Support (Digitales)
14.1 QS‑engineering strebt eine hohe Verfügbarkeit an; es kann zu Wartungsfenstern und vorübergehenden Einschränkungen kommen.
14.2 Supportkanäle und Reaktionszeiten ergeben sich aus der Produktbeschreibung bzw. einem separaten SLA. Konkrete Service‑Level werden nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich vereinbart sind.
15. Vorrang gütlicher Einigung / Schlichtung & Mediation (Baden-Württemberg / Heilbronn)
15.1 Verbindliche Mediation (B2B): Vor Einleitung eines staatlichen Gerichtsverfahrens bemühen sich die Parteien um eine Mediation bei einer einvernehmlich ausgewählten anerkannten Gütestelle/Mediator*in mit Sitz in Baden‑Württemberg oder um ein gerichtsnahes Güterichterverfahren am zuständigen Amts‑ oder Landgericht (insbesondere Heilbronn). Die Mediation ist binnen 30 Tagen ab schriftlicher Aufforderung aufzunehmen. Das Recht, einstweiligen Rechtsschutz zu beantragen, bleibt unberührt.
15.2 Kosten der Mediation: Die Parteien tragen die Mediationskosten (insb. Honorar der Mediator*in, Raum‑/Organisationskosten) je zur Hälfte, sofern nicht im Einzelfall abweichend vereinbart. Im Falle eines Vergleichs können die Parteien eine abweichende Kostenregelung treffen. Hinweis: Die Erstattungsfähigkeit vor‑ oder außergerichtlicher Mediationskosten in einem späteren Kostenfestsetzungsverfahren richtet sich ausschließlich nach den gesetzlichen Vorschriften; eine einseitige Überwälzung dieser Kosten auf die Gegenseite durch AGB ist nicht möglich.
15.3 Verbraucherstreitbeilegung (B2C): Gegenüber Verbraucher*innen ist QS‑engineering nicht verpflichtet und derzeit nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Auf Wunsch der Verbraucher*innen kann QS‑engineering freiwillig an einem außergerichtlichen Schlichtungsversuch teilnehmen; ein Anspruch hierauf besteht nicht.
15.4 Ruhen/Verweisung: Besteht bereits ein gerichtliches Verfahren, können die Parteien dessen Ruhen zum Zwecke eines Schlichtungsversuchs beantragen oder die Verweisung an den Güterichter.
15.5 Landesrechtlicher Hinweis (BW): In Baden‑Württemberg besteht derzeit keine gesetzliche Pflicht zu einem obligatorischen außergerichtlichen Schlichtungsversuch.
15.6 Kostenfolge bei verweigerter/vereitelter Mediation (B2B): Verweigert eine Partei schuldhaft die Aufnahme oder Fortführung der nach Ziff. 15.1 vereinbarten Mediation, erscheint sie unentschuldigt nicht zu einem abgestimmten Termin oder vereitelt sie diese in sonstiger Weise, so trägt sie die hierdurch kausal entstehenden Mehrkosten (insbesondere Storno-/Ausfallhonorare der Mediator*in, Raum-/Technikkosten sowie Kosten notwendiger Zusatztermine). Dies gilt nur, soweit gesetzlich zulässig und ohne Präjudiz für eine gerichtliche Kostenentscheidung; gesetzliche Kostentragungsregeln in staatlichen Gerichtsverfahren bleiben unberührt. QS‑engineering weist entstehende Mehrkosten nach; die andere Partei hat auf Anforderung angemessene Nachweise vorzulegen.
16. Exportkontrolle & Sanktionsrecht
Die Kundschaft beachtet die einschlägigen Export‑, Re‑Export‑ und Sanktionsvorschriften und nutzt die Leistungen nicht in verbotener Weise.
Exportkontrolle & Sanktionsrecht
Die Kundschaft beachtet die einschlägigen Export‑, Re‑Export‑ und Sanktionsvorschriften und nutzt die Leistungen nicht in verbotener Weise.
17. Abtretung, Aufrechnung, Zurückbehaltung
17.1 Abtretungen von Ansprüchen gegen QS‑engineering bedürfen der Zustimmung; § 354a HGB bleibt unberührt.
17.2 Aufrechnung/Zurückbehaltung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig; bei Verbraucher*innen außerdem, wenn die Gegenforderung aus demselben Vertragsverhältnis stammt.
18. Änderungen der AGB
QS‑engineering kann diese AGB anpassen, soweit triftige Gründe vorliegen (z. B. Rechtsänderungen, Funktionsänderungen, Sicherheitsgründe) und die Änderungen für die Kundschaft zumutbar sind. Über wesentliche Änderungen wird rechtzeitig informiert; bei auf Dauer bereitgestellten Diensten haben Verbraucher*innen ggf. ein Sonderkündigungsrecht.
19. Schlussbestimmungen
19.1 Vertragssprache ist Deutsch.
19.2 Anwendbares Recht: Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN‑Kaufrechts. Bei Verbraucher*innen mit gewöhnlichem Aufenthalt in der EU bleiben zwingende Verbraucherschutzvorschriften ihres Aufenthaltsstaats unberührt.
19.3 Erfüllungsort (B2B) ist der Sitz von QS‑engineering in Bad‑Friedrichshall. Ausschließlicher Gerichtsstand (B2B) – soweit rechtlich zulässig – ist Heilbronn (Amts‑ bzw. Landgericht Heilbronn).
19.4 Salvatorische Klausel: Ist eine Bestimmung unwirksam, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
19.5 Impressumspflicht/Transparenz: Pflichtangaben (insb. Anbieterkennzeichnung, Datenschutzinformationen) werden auf der Plattform vorgehalten.
Verbraucher‑Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Frist beginnt
- bei Kaufverträgen über Waren: mit Erhalt der Ware durch Sie oder eine von Ihnen benannte Person;
- bei Verträgen über digitale Inhalte, die nicht auf einem körperlichen Datenträger geliefert werden: mit Vertragsschluss;
- bei digitalen Dienstleistungen: mit Vertragsschluss.
Folgen des Widerrufs
Wir erstatten alle Zahlungen einschließlich der Lieferkosten (außer Zusatzkosten aufgrund einer von Ihnen gewählten, teureren Lieferart) binnen 14 Tagen ab Eingang Ihrer Widerrufserklärung; bei Waren können wir die Rückzahlung bis zum Erhalt der Ware oder des Nachweises der Rücksendung verweigern. Für die Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel.
Ausschluss bzw. vorzeitiges Erlöschen des Widerrufsrechts
Das Widerrufsrecht erlischt bei Verträgen über digitale Inhalte, wenn wir mit der Ausführung begonnen haben, nachdem Sie (a) ausdrücklich zugestimmt haben, dass wir vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Ausführung beginnen, (b) bestätigt haben, dass Sie Ihr Widerrufsrecht mit Beginn der Ausführung verlieren, und (c) unsere Widerrufsbelehrung erhalten haben.